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   BGH, 28.06.2023 - XII ZA 15/23   

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https://dejure.org/2023,21091
BGH, 28.06.2023 - XII ZA 15/23 (https://dejure.org/2023,21091)
BGH, Entscheidung vom 28.06.2023 - XII ZA 15/23 (https://dejure.org/2023,21091)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 2023 - XII ZA 15/23 (https://dejure.org/2023,21091)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung des Antrags auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe für die Rechtsbeschwerde; Bestellung eines Verfahrenspflegers in einer Unterbringungssache

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Ablehnung des Antrags auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe für die Rechtsbeschwerde; Bestellung eines Verfahrenspflegers in einer Unterbringungssache

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2023, 1659
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 31.10.2018 - XII ZB 288/18

    Unterbringungssache: Zulässigkeit der Beschwerdeeinlegung durch den

    Auszug aus BGH, 28.06.2023 - XII ZA 15/23
    Daraus folgt, dass eine vom Verfahrenspfleger im Namen des Betroffenen vorgenommene Verfahrenshandlung unzulässig und der Verfahrenspfleger insbesondere zur Einlegung der Beschwerde im Namen der Betroffenen nicht befugt ist (Senatsbeschluss vom 31. Oktober 2018 - XII ZB 288/18 - NJW-RR 2019, 129 Rn. 6 mwN).

    In diesen Fällen muss sich aus der Beschwerdeschrift aber hinreichend deutlich ergeben, dass der Verfahrenspfleger - mit der Folge der Aufhebung seiner Bestellung (vgl. § 317 Abs. 4 FamFG) - seine bisherige Rolle im Verfahren aufgeben und als Verfahrensbevollmächtigter für den Betroffenen handeln will (Senatsbeschluss vom 31. Oktober 2018 - XII ZB 288/18 - NJW-RR 2019, 129 Rn. 7 mwN).

  • BGH, 20.10.2021 - XII ZB 371/21

    In einem Betreuungs- oder Unterbringungsverfahren kann dem Verfahrenspfleger

    Auszug aus BGH, 28.06.2023 - XII ZA 15/23
    Der von der Verfahrenspflegerin gestellte Antrag ist dahin auszulegen, dass sie Verfahrenskostenhilfe nicht für sich selbst (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 20. Oktober 2021 - XII ZB 371/21 - FamRZ 2022, 123), sondern für die Betroffene beantragt.
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